Für Abwasserleitungen, in denen gewerblich/industrielles Abwasser abgeleitet wird, gilt die DIN 1986 Teil 30. Die DIN 1986 Teil 30 schreibt für bestehende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren in der Wasserschutzzone II, in der Wasserschutzzone III nach 5 bis 10 Jahren und außerhalb von Wasserschutzgebieten nach 5 oder 20 Jahren vor.

Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind entsprechend der Verordnung abweichend von der DIN 1986 Teil 30 jeweils erst nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Verordnung für Abwasserleitungen zur Fortleitung häuslichen Abwassers keine Frist für die erste Prüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten vorgibt. Unabhängig davon ist der Grundstückseigentümer nach dem WHG grundsätzlich verpflichtet diese Abwasseranlagen regelmäßig zu prüfen.

Quelle: http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitspruefung/index.php und https://recht.nrw.de