Die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986-30, DIN EN 1610) erfolgen. Vielfach ist eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) ausreichend.
Die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986-30, DIN EN 1610) erfolgen. Vielfach ist eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) ausreichend.