Nein, die Zustands- und Funktionsprüfung betrifft nur Abwasserleitungen. Hinsichtlich der erdverlegten Abwasserleitungen bis zur Kleinkläranlage gelten allerdings dieselben Regelungen wie im Falle des Anschlusses an eine öffentliche Kanalisation. Grundsätzlich gilt die Anforderung zur Dichtheit allerdings auch für Kleinkläranlagen – auch dann, wenn diese Anlage im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrages regelmäßig einer grundlegenden Inspektion unterzogen wird.