Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen sollte in der Regel eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck gemäß DIN EN 1610 durchgeführt und entsprechend mit einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Sollte keine Prüfung durchgeführt worden sein oder sollte kein Protokoll vorliegen, so gelten für Neubauten in Wasserschutzgebieten die gleichen Fristen und die gleichen Prüfanforderungen wie für bestehende Gebäude. Generell ist zu empfehlen, vor allem beim Kauf eines neuen Hauses auf eine aktuelle Prüfbescheinigung zu achten.