Grundstücksbesitzer können bei ihrer Kommune erfragen, ob die Grundstücksanschlussleitung Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage ist und wie die Satzung für die Zustands- und Funktionsprüfung aussieht und ob/welche Frist damit für sie gilt. Der Rat muss über die Satzung entscheiden. Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune zu finden.