Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft worden sind, bedürfen keiner erneuten erstmaligen Prüfung, sofern Prüfung und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprochen haben. In Wasserschutzgebieten ist eine Wiederholungsprüfung für Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, erst bis zum 31.12.2045 (Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet) bzw. erst bis zum 31.12.2050 erforderlich.